Elektronik-Schrott-Annahme: Di.: 7.00 – 11.00 / Do.: 15.00 – 19.00 / Fr.: 13.00 – 17.00 / Sa.: 9.00 – 12.00 Uhr

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Elektronik-Schrott-Annahme

Di.: 7.00 – 11.00 I Do.: 15.00 – 19.00
Fr.: 13.00 – 17.00 I Sa.: 9.00 – 12.00 Uhr.

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Elektronik-Schrott-Annahme
für den Landkreis Kulmbach


Elektronikschrott, auch bekannt als E-Schrott oder Elektroschrott, umfasst eine breite Palette von elektronischen Geräten und Komponenten, die nicht mehr funktionieren oder nicht mehr benötigt werden. Die aus privaten Haushalten stammen.

Öffnungszeiten Elektronik-Schrott-Annahme

Zu den typischen Gegenständen, die als
Elektronikschrott gelten, gehören:

Landkreis Kulmbach
  • Haushaltsgroßgeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte (zum Beispiel Telefone, Faxgeräte, Taschenrechner etc.)
  • Geräte der Unterhaltungselektronik (beispielsweise Radio, (Röhren)Fernseher, Monitore, Laptops, PCs, Videorekorder etc.)
  • Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte (etwa elektrische Eisenbahnen, Spielkonsolen, Trimmräder)
  • Haushaltskleingeräte (zum Beispiel Staubsauger, Bügeleisen, Rasierer, Lampen etc.)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme von stationären industriellen)
  • Großwerkzeuge (Rasenmäher, Geräte zum Drehen, Schleifen, Sägen etc.)
  • Produkte mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen (beispielsweise Schuhe mit Leuchtsohlen)
  • Nachtspeicheröfen (von Fachfirma ausgebaut und verpackt)
  • Photovoltaikmodule (haushaltsübliche Menge)
  • Stecker und Steckerleisten, Adapter, Audiokabel, Displayportkabel, HDMI- und USB-Kabel, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel, Antennen, Telefondosen und Telefonbuchsen.
  • Tonerkartuschen und Druckerpatronen mit elektronischen Bauteilen

Elektronikschrott, der von der Rücknahme ausgeschlossen ist:

Dieser umfasst in der Regel Gegenstände, die entweder aufgrund spezieller Anforderungen oder aus Sicherheitsgründen nicht für die übliche Rücknahme und Recycling geeignet sind. Typische Beispiele für Elektronikschrott, der von der Rücknahme ausgeschlossen sein könnte, sind:


  • Stationär betriebene Anlagen und Geräte (beispielsweise Großrechner, Fertigungsroboter)
  • Bauteile, die erst noch in ein Gerät eingebaut werden müssen, also etwa Kabel als Meterware, Kabelzubehör wie Lüsterklemmen, Lampenfassungen, aber auch Schalter, Taster, Steckdosen und Stecker zum Einbau in ein Gerät
  • Bauelemente in elektronischen Schaltkreisen (beispielsweise Widerstände, Kondensatoren)
  • Geräte, die ohne elektrische Energie die Primärfunktion nicht verlieren (zum Beispiel Möbel mit Beleuchtung)
  • Implantate (etwa Herzschrittmacher, Blutzuckermessgeräte etc.)
  • Alle Arten von Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör 
Elektronikschrott, der von der Rücknahme ausgeschlossen ist.

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Elektronik-Schrott-Annahme

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Donnerstag: 15.00 - 19.00 Uhr

Freitag: 13.00 - 17.00 Uhr

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