Hauskanaluntersuchung & TV-Inspektion – Sicherheit für Ihr Zuhause!
Versteckte Schäden in den Abwasserleitungen können zu teuren Folgeschäden, Feuchtigkeit und unangenehmen Gerüchen führen.
Mit einer TV-Inspektion sämtlicher Rohre rund um das Haus erkennen Sie frühzeitig Risse, Wurzeleinwuchs, Ablagerungen oder undichte Stellen – ganz ohne Aufgrabungen.
Ist die Hauskanaluntersuchung & TV-Inspektion Pflicht?
Die Pflicht zur Hauskanaluntersuchung und TV-Inspektion (oft im Rahmen der sogenannten Dichtheitsprüfung) ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland, Kommune und teilweise sogar nach Lage des Grundstücks (z. B. in Wasserschutzgebieten).
Bundesweite Regelung
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass alle Abwasseranlagen dicht sein müssen und der Betreiber (also der Grundstückseigentümer) für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich ist. Es gibt jedoch keine bundesweit einheitlichen Fristen oder eine generelle Pflicht zur regelmäßigen TV-Inspektion für private Hausanschlüsse.
Die Überwachungspflicht bedeutet, dass Sie als Eigentümer sicherstellen müssen, dass keine Schäden oder Undichtigkeiten vorliegen. Wie und wann dies nachzuweisen ist, regeln die Bundesländer und Kommunen unterschiedlich.
Länderspezifische Unterschiede
Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern: Hier gibt es teils konkrete Prüfpflichten, insbesondere in Wasserschutzgebieten oder bei älteren Leitungen. In NRW etwa müssen private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten regelmäßig geprüft werden, außerhalb davon gibt es keine generelle Pflicht mehr.
Andere Bundesländer: In vielen Bundesländern besteht keine explizite Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung oder TV-Inspektion für private Hausanschlüsse. Oft wird aber empfohlen, die Leitungen regelmäßig zu kontrollieren, um Schäden und Haftungsrisiken zu vermeiden.
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